Rechtsprechung
BGH, 29.01.1952 - V BLw 78/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an ein Berliner Testament - Ansprüche der Erbengemeinschaft gegenüber den Hoferben - Ermittlung der Höhe eines Abfindungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 4, 341
- NJW 1952, 424
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50
Hofübergabevertrag. Beschwerderecht
Auszug aus BGH, 29.01.1952 - V BLw 78/50
Diesen früheren landesgesetzlicheh Bestimmungen kommt bei der Auslegung der Höfeordnung erhebliches oder sogar entscheidendes Gewicht zu, weil die Höfeordnung nichts anderes als eine Zusammenfassung der besten und bewährtesten Bestimmungen der früheren landesrechtlichen Höfegesetze darstellt; jede einzelne Bestimmung der Höfeordnung läßt sich auf eine ähnliche oder gleichartige Bestimmung eines oder mehrere Höfegesetze zurück führen (vgl. Beschl des erkennenden Senats vom 3.4.1951, BGHZ 1, 348 [BGH 03.04.1951 - V BLw 5/50] = RechtdLandw 1951, 192 = DNotZ 1951, 353/54 und Wöhrmann aaO, 36/37).
- BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen
Denn der Voraus steht dem Hoferben allein zu, und nur an dem nach Abzug des Voraus verbleibenden Wert besteht ein Beteiligungsverhältnis der Miterben (Senat in BGHZ 4, 341, 348).Für die Anrechnung von Abfindungen aus dem Hofe nach der Höfeordnung, die sich ebenfalls nach §§ 2050 ff BGB richtet (BGHZ 4, 341, 344 ff), kann nichts anderes gelten.
- BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56
Abweichungsrechtsbeschwerde
Wie der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 3. April 1951 (V BLw 5/50, BGHZ 1, 343 [348] = RechtdLandw 1951, 191) und vom 29. Januar 1952 (V BLw 78/50, BGHZ 4, 341 [347] = RechtdLandw 1952, 100) ausgeführt hat, stellt die Höfeordnung nichts anderes als eine Zusammenfassung der besten und bewährtesten Bestimmungen der früheren landesrechtlichen Höfegesetze dar und läßt sich jede einzelne Bestimmung der Höfeordnung auf eine ähnliche oder gleichartige Bestimmung eines oder mehrerer Höfegesetze zurückführen. - BGH, 17.12.1952 - V BLw 91/52
Altenteil, Abfindungsanspruch und Pflichtteil
Um Altenteilsrechten des bisherigen Hofeigentümers, die für diesen im Übergabevertrag ausbedungen sind, die rechtliche Natur von Nachlaßverbindlichkeiten im Sinne des hier in Frage stehenden Auseinandersetzungsverhältnisses des Antragstellers mit seinen Geschwistern (bei diesem Auseinandersetzungsverhältnis handelt es sich um eine der Miterbengemeinschaft gleichzuachtenden Gemeinschaft, nicht stellen die Abfindungsansprüche vermächtnisähnliche Rechte dar; vgl Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 78/50, BGHZ 4, 341 [347] = RechtdLandw 1952, 100 [102]) zuzusprechen, bedurfte es hiernach nicht ihrer Einzwängung in den Begriff eines Vermächtnisses, wie es Fränkel a.a.O. tut, indem er sich auf den Standpunkt stellt, "ein im Übergabevertrag vereinbartes Altenteil läßt sich nur dann hierher rechnen, wenn es unter den Begriff des Vermächtnisses gebracht werden kann.".
- BGH, 08.10.1957 - V BLw 8/57
Abfindungen nach der Höfeordnung
Für die Entscheidung im gegenwärtigen Verfahren kommt es nicht darauf an, ob die Vorempfänge der Antragsteller zu 2 und 3 gemäß §§ 2050, 2055 BGB ausgleichungspflichtig sind (vgl. BGHZ 4, 341 = RdL 1952, 100 sowie Beschluß vom 20. Mai 1952, V BLw 115/50, RdL 1952, 272; vgl. auch Tasche RdL 1956, 33), oder ob, wovon das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung von Wöhrmann (…a.a.O. S. 170 und RdL 1956, 37) als selbstverständlich ohne Stellungnahme zu dieser Frage ausgeht, lediglich eine Anrechnungspflicht besteht. - LG Lübeck, 02.01.2024 - 7 T 240/23
Beschwerdebefugnis eines testamentarischen Schlusserben gegen Versagung der …
In rechtlicher Hinsicht verhält es sich so, dass der Hof als Teil der Erbschaft kraft Gesetzes mit dem Erbfall vorab in das Eigentum des Hoferben übergeht, ohne dass hierfür eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erforderlich wäre, und das hoffreie Vermögen auf die Erbengemeinschaft übergeht, zu der auch der Hoferbe zählen kann (vgl. BGHZ 4, 341 f.). - BGH, 27.01.1953 - V BLw 96/52
Rechtsmittel
(vgl. BGHZ 4, 341 [350] = RechtdLandw 1952, 100 [102]; OLG Freiburg in RechtdLandw 1951, 331;… OLG München a.a.O. 1952, 129 [130] u 298 [300] u 323 [324]). - BGH, 27.04.1954 - V BLw 82/53
Zuweisung und Abfindung im Landwirtschaftsrecht
Falls diese Behauptung zutreffen sollte, hätten diese Vorempfänge in der Weise Berücksichtigung finden müssen, wie es der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 78/50, BGHZ 4, 341 ff RechtdLandw 1952, 100) dargelegt hat; denn euch im Zuweisungsverfahren erfordert die gleichmässige und gerechte Behandlung der Miterben, dass das berücksichtigt wird, was der eine oder der andere von ihnen an ausgleichungspflichtigen Vorempfängen erhalten hat. - BGH, 20.05.1952 - V BLw 75/51
Rechtsmittel
Wohl hat es, wie sich aus Art II KRG Nr. 45 und den in der Hannoverschen Rechtspflege (Sonderbeilage zu Heft 5/1947) alsbald nach Erlaß der VO Nr. 84 veröffentlichten Erläuterungen aus dem Kreise der Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung der VO Nr. 84 und damit auch der Höfeordnung beteiligt waren, ergibt, dem Willen des Gesetzgebers entsprochen, mit der Höfeordnung "eine Zusammenfassung der besten und bewährtesten Bestimmungen der früheren landesrechtlichen Höfegesetze" zu schaffen, und es lassen sich daher die "einzelnen Bestimmungen der Höfeordnung auf eine ähnliche oder gleichartige Bestimmung eines oder mehrerer Höfegesetze zurückführen":(…a.a.O. S. 14 unter B I; BGHZ 1, 348; weiter den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 78/50; RechtdLandw 1952, 100 ff [101/2]). - BGH, 20.05.1952 - V BLw 115/50
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in seiner zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 78/50 = RechtdLandw 1952 S 100 ff) ausgeführt hat, geschieht die Ansammlung dieser Rücklagen in der verschiedensten Weise.
Rechtsprechung
BGH, 29.01.1952 - V BLw 84/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Landwirtschaftsgerichte der britischen Zone als Abteilungen der ordentlichen Gerichte - Maßgeblichkeit des Beschwerdewertes bei der Zulasung der Rechtsbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 4, 352
- NJW 1952, 424
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50
Forderungsübergang auf Versicherer
Diese Gerichte - im ersten Rechtszuge das Amtsgericht, im zweiten Rechtszuge das Oberlandesgericht - sind als Landwirtschaftsgerichte nicht den ordentlichen Gerichten nur angegliedert, sondern Teile dieser ordentlichen Gerichte mit einer besonderen ausschliesslichen Zuständigkeit (Entsch. des V. Zivilsenats des BGH als Senats für Landwirtschaftssachen v. 29. Januar 1952 - V BLw 84/50). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Soweit ihre Vorschriften inhaltlich mit Bestimmungen der Zivilprozessordnung übereinstimmen, wie es hier der Fall ist, muss dann aber auch angenommen werden, dass die Rechtssätze, die zu diesen Vorschriften der Prozessordnung entwickelt worden sind, in dem Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten ebenfalls zu gelten haben, zumal da es sich bei ihnen um Abteilungen der ordentlichen Gerichte handelt, denen lediglich eine besondere Zuständigkeit zukommt (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 84/50, BGHZ 4, 352 = RechtdLandw 1952, 188; vom 16. Februar 1954, V BLw 1/54 und vom 5. Februar 1954, V BLw 38/53, BGHZ 12, 254 = RechtdLandw 1954, 132), und sie nach der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen u.a. Streitigkeiten zu entscheiden hatten, die bis dahin zur Zuständigkeit der Prozessgerichte gehört hatten. - BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60
Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz
Vielmehr sei es für die Stellung und Natur eines Gerichts ausschlaggebend, wie es vom Gesetzgeber in die Gerichtsordnung eingeordnet worden sei (vgl. BGHZ 4, 352, 360 = NJW 52, 424; BGHZ 5, 106 = NJW 52, 619; zust.: Hamann, Komm, zum GG, Anm. A/B zu Art. 96).
- BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53
Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte
Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 84/50, BGHZ 4, 352 = RechtdLandw 1952, 188 = NJW 195, 424) dargelegt hat, sind die auf Grund von § 2 LVO gebildeten Landwirtschaftsgerichte der Britischen Zone keine Sondergerichte, sondern Abteilungen der ordentlichen Gerichte, denen lediglich eine besondere sachliche Zuständigkeit im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zukommt. - BGH, 17.06.1952 - V BLw 5/52
Abgrenzung von streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit
Denn gegenüber der ausschliesslichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte ist eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht zulässig, wie auch im Bereich der Zivilprozessordnung im Falle einer ausschliesslichen Zuständigkeit ein anderes staatliches Gericht als zuständig nicht vereinbart werden kann (§ 40 ZPO); und eine Erweiterung der Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch Vereinbarung der Beteiligten, die rechtlich nicht eine Gerichtsstandsvereinbarung, sondern eine an sich unzulässige Vereinbarung der Zuständigkeit einer Gerichtsabteilung (die Landwirtschaftsgerichte sind Abteilungen der ordentlichen Gerichtes BGHZ 4, 352) sein würde (Stein-Jonas-Schönke § 38 Bem 11, 3), ist gesetzlich nicht zugelassen, wie das für die Aufwertungstellen der Fall war (§ 71 AufwG). - BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 84/50, BGHZ 4, 352 = RechtdLandw 1952, 188 = NJW 1952, 424) dargelegt, daß die auf Grund von § 2 LVO gebildeten Landwirtschaftsgerichte der Britischen Zone keine Sondergerichte, sondern Abteilungen der ordentlichen Gerichte waren, denen lediglich eine besondere sachliche Zuständigkeit im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zukam. - BGH, 13.12.1955 - V BLw 59/55
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 84/50, BGHZ 4, 352 = RechtdLandw 1952, 188 = NJW 1952, 425 = Lind-Möhr Nr. 2 zu § 2 LVR) dargelegt, daß die Landwirtschaftsgerichte der Britischen Zone Abteilungen der ordentlichen Gerichte waren. - BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
Rechtsmittel
Das ist jetzt allgemeine Meinung (…Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl. Anm. 555; Barnstedt-Meyer Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen § 3 Anm. 6 a; Schulte JMBl NRW 1950, 65 unter Ablehnung der gegenteiligen Ansicht des Amtsgerichts Bünde; OLG Oldenburg in NdsRpfl 1949, 211; LG Essen in JMBl NRW 1950, 152; OLG Celle in RechtdLandw 1951, 163; 1952, 75 = MDR 1952, 369), denn die Landwirtschaftsgerichte der Britischen Zone sind nicht Sondergerichte, sondern Abteilungen der ordentlichen Gerichte (BGHZ 4, 352). - BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts
Die Landwirtschaftsgerichte sind vielmehr Teile der ordentlichen Gerichte mit einer besonderen ausschließlichen Zuständigkeit, die in jeder Lage des Verfahrens, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1952, V ZR 122/50 BGHZ 5, 105 [106/7] = RechtdLandw 1952, 189; ferner BGHZ 4, 352 und BGH vom 5. Februar 1954, V ZR 38/53, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt = RechtdLandw 1954, 132;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Bem. IV B 1 vor § 1). - BGH, 07.02.1955 - V BLw 3/55
Rechtsmittel
Ein Streit hierüber würde die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht begründen können (vgl. Wöhrmann-Herminghausen LwVG § 24 Anm. 19;… Barnstedt a.a.O.; zu der dem § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG entsprechenden Vorschrift des § 2 Abs. 3 LVR vgl.: Beschluß des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 1. März 1950 RechtdLandw 1950, 265; ferner BGHZ 4, 352 [53/54]; Barnstedt-Meyer LVR § 2 Anm. 4). - BGH, 08.07.1952 - V BLw 27/52
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1954 - III ZR 137/53
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1952 - V BLw 74/51
Rechtsmittel
- BGH, 26.11.1952 - V BLw 90/52
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 15.01.1952 - V BLw 4/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 424
- MDR 1952, 216
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1951 - V BLw 84/51
Auszug aus BGH, 15.01.1952 - V BLw 4/51
Der erkennende Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1951 (V BLw 84/51) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone angenommen, daß § 23 LVO nur für diejenigen Verfahren gelte, die den Landwirtschaftsgerichten durch § 1 LVO zugewiesen seien.
- BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
Preisstop bei Enteignungsentschädigung
Die Aufgabe des Gerichts liegt hier ähnlich wie früher die des Landwirtschaftsgerichts im Falle des § 33 Abs. 1 LVO (BGH in MDR 1954, 31 = RechtdLandw 1954, 20), dem Aufgaben der Preisbehörde im Zwangsversteigerungsverfahren hinsichtlich landwirtschaftlicher Grundstücke übertragen waren (vgl. BGH in RechtdLandw 1952, 161 = MDR 1952, 216; 1953, 110), wobei zu beachten ist, daß die Aufgabe der Preisbehörde im Falle des § 33 Abs. 1 LVO dem Gericht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Einzelanordnung zufiel, während im Streitfalle die Berücksichtigung des preisrechtlichen Gesichtspunktes im Rahmen des allgemeinen, dem Gericht durch Art. 14 Abs. 3 S 4 GrundG bezw. - BGH, 09.11.1960 - V ZR 96/59 Januar 1952 (V BLw 4/51, RdL 1952, 161) der Verkaufswert nach der Preisstopgesetzgebung zu berechnen sei.
- BGH, 27.01.1953 - V BLw 106/52
Rechtsmittel
Das Beschwerdegericht hat sich von den massgeblichen Bestimmungen des Preisstoprechts bei seinen Erwägungen leiten lassen; im Rahmen dieser Bestimmungen das unter Abwägung aller Umstände, auch des Interesses des Antragsgegners und der dinglichen Gläubiger, in Betracht kommende zulässige Höchstgebot zu bestimmen, war Sache der tatrichterlichen Würdigung (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 15. Januar 1952, V BLw 4/51, RechtdLandw 1952, 161 [162 unter II] = MDR 1952, 216; die kritische Stellungnahme Bettermanns, RechtdLandw 1952, 204, zu dem vorbezeichneten Beschluss hat für den vorliegenden Fall weiter keine Bedeutung).
- BGH, 27.01.1953 - V BLw 101/52
Rechtsmittel
Bei dem Verfahren nach § 33 Abs. 1 LVO betreffend die Bestimmung des höchstzulässigen Gebotes handelt es sich allerdings, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1952 (V BLw 4/51 - RechtdLandw 1952, S 161; vgl. ferner Beschluss vom 19. Februar 1952, V BLw 29/51) dargelegt hat, um ein selbständiges Verfahren, das als ein Genehmigungsverfahren im weiteren Sinne anzusprechen ist und als solches den Vorschriften der Verfahrungsordnung für Landwirtschaftssachen unterliegt. - BGH, 20.10.1953 - V BLw 77/53
Rechtsmittel
Die Festsetzung des höchstzulässigen Gebotes ist durch die Verorderung über die Behandlung von Geboten in der Zwangsversteigerung vom 30. Juni 1941/27. Januar 1944 (RGBl I, 1941, 354, 370; 1944, 47) eingeführt worden und sollte den Gegensatz überbrücken, der dadurch entstanden war, daß das Zwangsversteigerungsverfahren auf die Erzielung eines möglichst hohen Preises ausgerichtet ist, die seit dem Jahre 1936 bestehende Preisbindung dagegen im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse eine gedeihliche Wirtschaftsentwicklung gewährleisten wollte, indem sie unberechtigte Preissteigerungen und Überteuerungen mit ihren Folgen für die wirtschaftliche Lebensführung zu verhindern suchte (Beschluß des erkennenden Senats, vom 15. Januar 1952, V BLw 4/51, RechtdLandw 1952, 161). - BGH, 19.02.1952 - V BLw 34/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1952 (V BLw 4/51) der zweiten Ansicht angeschlossen und dies im wesentlichen damit begründet, daß es sich in den Fällen des § 33 LVO um Entscheidungen handle, die der Entscheidung über Genehmigungen nahe verwandt seien und auch bei der Versteigerung nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke nicht dem Vollstreckungsgericht, sondern anderen Behörden oblägen. - BGH, 14.10.1952 - V BLw 89/52
Rechtsmittel
Das ist zutreffend und entspricht dem Standpunkt, den der erkennende Senat bereits im Beschluß vom 19. Februar 1952 (V BLw 34/51) und dementsprechend auch zur Festsetzung des höchstzulässigen Gebots auf Grund von § 33 Abs. 1 LVO im Beschluß vom 15. Januar 1952 (V BLw 4/51; RechtdLandw 1952, 161 = MDR 1952, 216 = NJW 1952, 424) eingenommen hat. - BGH, 19.02.1952 - V BLw 29/51
Rechtsmittel
Der Senat hat sich mit der Frage, ob bei der Festsetzung, des hochstzulässigen Gebots nach den angeführten Gesetzen oder nach den Vorschriften der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen zu verfahren ist, in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1952 (V BLw 4/51) auseinandergesetzt und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß es sich in den Fällen des § 33 LVO, also bei der Festsetzung des höchstzulässigen Gebots und bei der Genehmigung zur Abgabe von Geboten, um Genehmigungsverfahren im weiteren Sinne handelt, die der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen unterliegen.
Rechtsprechung
BGH, 30.10.1951 - V BLw 55/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 380
- NJW 1952, 424